Umgang mit dem 17. Juni 1953 seit ´89 I Rehabilitierung von Verurteilten und Ehrungen der Aufständischen
Inzwischen ist die seit 1990 mögliche strafrechtliche Rehabilitierung abgeschlossen. Anfänglich gab es krasse Fehlentscheidungen. So wurden zahlreiche Verurteilte zunächst nicht rehabilitiert, weil sie beispielsweise gewaltsam Haft-anstalten oder MfS-Dienststellen gestürmt hatten.
Die Verurteilten mussten sich nach Jahrzehnten in teils langen Verfahren aus eigener Kraft um ihre Rehabilitierung bemühen.
Es gab in Leipzig keine Strafverfolgung der Richter, die Aufständische des 17. Juni verurteilten. Einerseits lag das Ereignis zu lange zurück, andererseits hat der Rechtsstaat seine Grenzen bei der strafrechtlichen Bewältigung einer Diktatur.


An der Haftanstalt in der Beethovenstraße wurde 1994 eine
Gedenktafel angebracht, 2003, SGM, Foto: Roswitha Büttner



Auf Initiative von Zeitzeugen konnte in Taucha bei Leipzig bereits 2001
eine Straße nach dem Volksaufstand benannt werden, Foto: Christine Afifi