Mit Waffen gegen das Volk I Kriegsrecht in Leipzig
In Leipzig zögerte die Besatzungsmacht auffällig lange mit der Verhängung des Ausnahmezustandes. Erst 16.00 Uhr wurde der entsprechende Befehl unterzeichnet, drei Stunden später als in Ostberlin und zwei Stunden nach Dresden.
Ab jetzt galt Kriegsrecht. Alle Ansammlungen und Demons-trationen waren verboten, nachts herrschte Ausgangssperre. Kurz darauf bezogen Dutzende sowjetische Panzer vom Typ T-34 in der ganzen Stadt Stellung, um „Ruhe und Ordnung“ wieder herzustellen. Sowjetische Soldaten patrouillierten auch nachts und machten ohne Vorwarnung von der Schusswaffe Gebrauch.
Das Kriegsrecht galt für die Stadt Leipzig bis zum 11. Juli 1953 und damit so lange wie für kaum eine andere Stadt.

Sowjetischer Panzer in der Harkortstraße vor dem ehemaligen Reichsgericht (heute Bundesverwaltungsgericht), SGM

Lkw mit sowjetischen Soldaten in der Harkortstraße, SGM

Befehl Nr. 1 des sowjetischen Stadtkommandanten über den Ausnahmezustand SED IV5/01/475, oder STAL, BDVP, 24/42,
Bl. 5

Ausnahmebefehl für den Kreis Eilenburg in russischer Sprache, SächsStAL, SED IV5/01/475

Aufhebung des Ausnahmezustandes für Landkreis Leipzig, SächsStAL, SED IV/5/01/475