Nach der 2. Parteikonferenz der SED sollte das Privateigentum in Industrie, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe beseitigt werden. Mit einem umfassenden System aus Steuergesetzen, Preis- und Roh-
stoffkontrollen gingen die Staats-
organe gegen Privatunternehmer vor. In der Öffentlichkeit wurden sie als „Schädlinge“ oder „Wirt-
schaftssaboteure“ diffamiert und kriminalisiert.

 
Die planmäßige Liquidierung des Privateigentums

 

 

 

 

Mit derartigen anweisungen wurde die Leipziger Volkspolizei noch Anfang Juni 1953 auf die „Liquidierung der kapitalistischen Großhändler“ eingestellt, SächStAL, BDVP, 24/09, Bl. 130

 

„Plan zur Ausschaltung des privaten Großhandels und zur Übernahme der Versorgungsaufgaben durch die deutschen Handelszentralen“, 11.12.1952, SächsStAL, SED IV 5/01/366, unfol.

Zunächst waren die Großbauern im Visier, ab Jahresbeginn 1953 dann alle Privatunternehmer. Auf dem Lande führte die Zwangskollek-
tivierung zu einem sprunghaften Anstieg der Fluchtbewegung in den Westen.
Die planmäßige Ausschaltung des privaten Großhandels hatte auch in Leipzig katastrophale Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung.