Seit dem Frühjahr 1952 militarisierte die SED die Gesellschaft zunehmend. Nachdem bis dahin kein Deutscher wieder eine Waffe in die Hand nehmen sollte, erfolgte jetzt auf Weisung Moskaus und unter strikter Kontrolle der sowjetischen Behörden der Aufbau der Kasernierten Volkspolizei (KVP) als Vorläufer der Nationalen Volksarmee (NVA).
Die 2. SED-Parteikonferenz hatte die Verteidigung der Heimat zur „ersten Pflicht jedes Patrioten in der DDR“ erklärt. Der Eintritt in die KVP sollte freiwillig erfolgen. Dennoch stießen die zahlreichen Werbekampagnen auf große Ablehnung. Die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) hatte vor allem die Jugend auf die Verteidigung der sozialistischen Heimat vorzubereiten.

 
Die Militarisierung der DDR

 

 

 

 

Auszug aus: Beschluss der 2. Parteikonferenz zur Militarisierung, Beschluss der 2. Parteikonferenz der SED, in: 2. Parteikonferenz der SED vom 9.-12.7.1952, 1952, S.173


„Die Sicherung des Friedens, des demokratischen Fortschritts und des sozialistischen
Aufbaus in der Deutschen Demokratischen Republik und in Berlin gegenüber Aggressionsakten
vom Westen erfordert die Festigung und Verteidigung der Grenzen der
Deutschen Demokratischen Republik, die Stärkung der demokratischen Volksmacht,
der demokratischen Ordnung und Gesetzlichkeit und die Organisierung bewaffneter
Streitkräfte, die mit der neuesten Technik ausgerüstet und imstande sind,
die Errungenschaften der Werktätigen vor einemimperialistischen Angriff zu schützen.“

Von den VP-Bereitschaften zur Kasernierten Volkspolizei (KVP)

21./22. April 1948: Ulbricht informiert erstmals über die beabsichtigte Schaffung einer „kasernierten Polizei“, die allerdings mit Rücksicht auf die Besatzungsbestimmungen unter der Bezeichnung „Bereitschaften“ entstehen soll.

Mai/Juni 1948: Die SMAD genehmigt die Aufstellung von kasernierten Polizeikräften in einer Stärke von 10.000 Mann.

23./24. Juli 1948: Auf der staatspolitischen Konferenz der SED wird eine zentrale Leitung und Organisation der Polizei beschlossen.

Juli 1948: Beginn der Aufstellung von kasernierten Polizeibereitschaften in der SBZ.
Die Landespolizeibehörden in der SBZ werden unmittelbar der Deutsche Verwaltung des Innern unterstellt, die damit als zentrale Polizeiverwaltung in der SBZ fungiert.

Dezember 1948: Der Personalbestand der Bereitschaften umfasst 9874 Mann. Diese konnten nur unter schwersten Bedingungen angeworben werden. U. a. wurden durch die Sowjetunion ehemalige Soldaten in den Kriegsgefangenenlagern angeworben. Wer sich verpflichtete, wurde vorzeitig aus der Gefangenschaft in die SBZ entlassen.

1. Januar 1949: Einführung einheitlicher Dienstgrade und Dienstgradabzeichen bei der Polizei.

12. Mai 1949: Offizielle Einführung des Namens „VP“.

12. Oktober 1949: Mit der Bildung des Ministeriums des Inneren (MdI) wird aus der Verwaltung für Schulung (VfS) die Hauptverwaltung für Ausbildung (HVA). Generalinspekteur der VP Wilhelm Zaisser wird Chef der HVA.

16. Februar 1950: Wilhelm Zaisser wird Minister für Staatssicherheit.

26. April 1950:Generalinspekteur der VP Heinz Hoffmann wird zum Leiter der HVA berufen.

1. April 1952: Stalin fordert die SED-Führung auf, „ohne Geschrei eine ’Volksarmee‘ [zu] schaffen“.

1. Juli 1952: Offizielle Umbildung der HVA in die Kasernierte Volkspolizei (KVP). An ihrer Spitze steht der Generalinspekteur der VP Heinz Hoffmann.

9.-12. Juli 1952: Auf ihrer 2. Parteikonferenz verkündet die SED die Schaffung starker „Nationaler Streitkräfte“ in der DDR.

17. September 1952: Befehl des Ministers des Innern zur Einführung militärischer Dienstgrade und Rangabzeichen in der KVP

(Literatur: Ehlert, Hans: Die Hauptverwaltung für Ausbildung (1949-1952), in: Diedrich, Torsten u. a. (Hgg.): Im Dienste der Partei. Handbuch der bewaffneten Organe der DDR, Berlin 1998, S. 339-369).

Karl-Marx-Platz (heute Augustusplatz), Demonstartion am 1. Mai 1953, Fahrzeug der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), SGM

Auszüge aus Gesprächsprotokollen über Werbegespräche zur VP und KVP, SächsStAL, SED IV 4/09/368, unfol.

LVZ vom 31. Mai 1953