Die
Reform der Eigentums-
verhältnisse war eine wichtige Voraussetzung für die Einführung
der sozialistischen Planwirtschaft.
Am 10. September 1945 verab-
schiedete die Landesverwaltung Sachsen die Verordnung über die Bodenreform.
Unter der griffigen Parole Junkerland in Bauernhand wurden die
Besitzer aller landwirt-
schaftlichen Güter über einhundert Hektar sowie Nazi- und Kriegs-
verbrecher entschädigungslos enteignet.
Der unter dem Motto Dein Ja zum Frieden propagierten Enteignung
in der Industrie stimmte im Volks-
entscheid vom 30. Juni 1946 die Mehrheit der sächsischen Wähler
zu.
Die enteigneten Firmen produ-
zierten fortan als Volkseigene Betriebe (VEB). Wichtige Werke übernahm
die Besatzungsmacht als sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) in ihr Eigentum.
Machtsicherung
I Enteignung in Industrie und Landwirtschaft
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Markt, Agitation für den Volksentscheid, SGM, Foto: foto-hai
Bodenreform auf dem Rittergut Knautnaundorf bei Leipzig, 17. Oktober 1945 , SGM
Goethestraße, Sichtwerbung am Franz-Mehring-Haus, SGM, Foto: Johanna Zeissig
Graphische Darstellung der Industrie nach Eigentumsformen nach dem Volksentscheid, StadtAL, ZGS 1945-1990